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Anschrift

Psychotherapeutische Praxis
für Kinder und Jugendliche
Marcel Mehlhorn M.A.
Neutorgraben 3
90419 Nürnberg

Telefon: 0911-21147944
E-Mail: info[at]praxis-mehlhorn.com


 

Vom Erstgespräch bis zum Therapieantrag

Vor dem Beginn einer Psychotherapie finden ein sog. Erstgespräch statt. Hier lernen sich Therapeut und Patient (evtl. mit Eltern) kennen. Es können bis zu 5 weitere probatorische Sitzungen, ein anamnestisches Gespräch sowie ggf. zwei spezielle diagnostische Sitzungen folgen. In diesen Sitzungen wird vom Therapeuten geklärt, ob eine Indikation zur Psychotherapie besteht (Diagnose), welches Therapieverfahren ggf. zur Behandlung geeignet ist und ob der Patient die Grundlagen für eine erfolgreiche Richtlinientherapie mitbringt. Der Patient überlegt sich in dieser Zeit, ob er sich beim Therapeuten wohl fühlt und mit ihm zusammenarbeit möchte.

Im Anschluss wird dann, bei entsprechender Indikation, die eigentliche Psychotherapie vom Therapeuten bei der Krankenkasse beantragt und nach Genehmigung eingeleitet.

 

Therapie

Die Sitzungen einer analytischen Psychotherapie finden in der Regel 2x pro Woche statt und dauern 50 Minuten. Die Therapie erstreckt sich dabei oft über einen Zeitraum von 2 oder mehr Jahren.

Die Sitzungen einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie finden in der Regel 1x pro Woche statt und dauern auch jeweils 50 Minuten. In ihnen wird ein begrenztes Thema fokussiert und bearbeitet. Die Therapie kann sich dabei ebenfalls über 2 oder mehr Jahren erstrecken.

Die sog. Kurzzeittherapie ist eine Sonderform der tiefenpsychologisch fundierten Therapie. Sie dauert ca. 6 Monate.

Beide Therapiearten werden bei Kindern normalerweise als Spieltherapie durchgeführt: Im freien Spiel können Kinder ihre bewussten und unbewussten Konflikte, ihre Wünsche und Ängste zum Ausdruck bringen und – mit Hilfe des Therapeuten – bearbeiten.

Bei Jugendlichen steht mehr das Gespräch im Vordergrund. Die Therapie ähnelt daher eher der Psychotherapie von Erwachsenen.

 

Elterngespräche

Wichtiger Bestandteil der Therapie bei Kindern sind die begleitenden Elterngespräche. Diese sind um so wichtiger, je jünger ein Kind ist, da jüngere Kinder in einem viel stärkeren Ausmaß auf ihre Eltern angewiesen sind als Jugendliche oder Heranwachsende. In der Regel findet nach jeder 4. Therapiestunde ein Elterngespräch ohne den Patienten statt.
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann unter Umständen eine Therapie auch ohne begleitende Elternarbeit durchgeführt werden.

 

Schweigepflicht

Der Therapeut ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Diese ist eine wichtige Grundlage der   Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Therapeut, da in einer Psychotherapie auch sehr persönliche Gefühle wie Angst, Scham, Aggressionen, Wünsche etc. zur Sprache kommen. Dritte werden nur im Ausnahmefall und nur unter ausdrücklicher Zustimmung vonseiten des Patienten bzw. der Eltern miteinbezogen. Der Therapeut bedarf in einem solchen Fall einer expliziten Schweigepflichtsenbindung.

 

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Auch die Kosten der eigentlichen Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Grundvoraussetzung ist die Genehmigung des Therapieantrags, der die Kriterien der psychischen Erkrankung aufzeigt und die Notwendigkeit einer Behandlung begründet. Der Antrag wird am Ende der probatorischen Sitzungen vom Therapeuten gestellt.

Private Krankenkassen

Hier gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Informationen, ob und in welchem Umfang die Therapiekosten erstattet werden, können dem Versicherungsvertrag entnommen oder direkt bei der Versicherung erfragt werden.